Die Bauordnungen der Bundesländer sehen die unabhängige bautechnische Prüfung von statisch-konstruktiven Unterlagen einschl. des Feuerwiderstandes der tragenden Bauteile und eine stichprobenartige Überwachung der Bauausführung vor. Bereits im Jahr 1926 wurde die Institution der „Prüfingenieure für Baustatik“ eingeführt. Die unabhängige Prüfung durch Prüfingenieure erfolgt nach dem „Vier – Augen – Prinzip“ . Hierdurch können Fehler in der Planung oder der Bauausführung rechtzeitig erkannt und behoben werden. Dies bringt die gewünschte Sicherheit und vermeidet hohe Folgekosten.
Die bautechnische Prüfung dient:
- der Abwehr von Gefahren
- dem Schutz des Bauherrn vor hohen Folgekosten infolge Baumängeln oder Nutzungseinschränkungen
- dem Schutz der Planer und Bauausführenden
Die hohe fachliche Kompetenz der Prüfingenieure für Standsicherheit wird durch die Anerkennung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde dokumentiert.
